יא ומשני אמר רבינא חסורי מחסרא והכי קתני חמשה תמים הן ואם הועדו חמשתן מועדין ושן ורגל מועדין מתחילתן וזהו שור המועד ושור המזיק ברשות הניזק מחלוקת רבי טרפון ורבנן ויש מועדין אחרים כיוצא באלו הזאב והארי הדוב והנמר והברדלס והנחש
11 Und Rabina erklärte, [die Mišna] sei lückenhaft und wie folgt zu verstehen: es gibt fünf Fälle des Nichtverwarntseins, bei Verwarnung aber gehören diese fünf zu den Verwarnten; hinsichtlich der Zahnschädigung und der Fußschädigung gilt es von vornherein als verwarnt. Das ist das [Gesetz vom] verwarnten Ochsen. Über den Ochsen des Schädigers im Gebiete des Geschädigten besteht ein Streit zwischen R. Tryphon und den Rabbanan. Ferner gibt es noch andere Tiere, die ebenso als verwarnt gelten: ein Wolf, ein Löwe, ein Bär, ein Leopard, ein Panther und eine Schlange.